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   LSG Bayern, 17.04.2012 - L 20 R 545/10   

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https://dejure.org/2012,5567
LSG Bayern, 17.04.2012 - L 20 R 545/10 (https://dejure.org/2012,5567)
LSG Bayern, Entscheidung vom 17.04.2012 - L 20 R 545/10 (https://dejure.org/2012,5567)
LSG Bayern, Entscheidung vom 17. April 2012 - L 20 R 545/10 (https://dejure.org/2012,5567)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de

    Zumindest dann, wenn entweder der Kläger oder der Beklagte zum Kreis des § 183 SGG gehören, ist eine einseitige Erledigterklärung wie eine Klage- bzw. Berufungsrücknahme anzusehen.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anerkennung einer einseitigen Erledigterklärung als Klagerücknahme bzw. Berufungsrücknahme im sozialgerichtlichen Verfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 156 Abs. 2 S. 1; SGG § 183; ZPO § 43
    Anerkennung einer einseitigen Erledigterklärung als Klage- bzw. Berufungsrücknahme im sozialgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2012, 800 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 29.12.2005 - B 7a AL 192/05 B

    Erledigungserklärung und Klagerücknahme im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Bayern, 17.04.2012 - L 20 R 545/10
    40 Die Erledigterklärung bewirkt den Verlust des Rechtsmittels (vgl. § 156 Abs. 2 S 1 SGG), da die einseitige Erledigungsklärung regelmäßig als Rücknahme der Berufung auszulegen ist (BSG Beschluss vom 29.12.2005 - B 7a AL 192/05 B; BSG Urteil vom 20.12.1995 - 6 RKa 18/95 - USK 95155).

    Zumindest dann, wenn entweder der Kläger oder der Beklagte zum Kreis des § 183 SGG gehören, ist eine einseitige Erledigterklärung wie eine Klage- bzw. Berufungsrücknahme anzusehen (BSG Beschluss vom 29.12.2005 aaO).

  • BSG, 20.12.1995 - 6 RKa 18/95

    Erledigung der Hauptsache durch Abgabe einer einseitigen Erledigungserklärung -

    Auszug aus LSG Bayern, 17.04.2012 - L 20 R 545/10
    40 Die Erledigterklärung bewirkt den Verlust des Rechtsmittels (vgl. § 156 Abs. 2 S 1 SGG), da die einseitige Erledigungsklärung regelmäßig als Rücknahme der Berufung auszulegen ist (BSG Beschluss vom 29.12.2005 - B 7a AL 192/05 B; BSG Urteil vom 20.12.1995 - 6 RKa 18/95 - USK 95155).
  • BSG, 04.11.2009 - B 14 AS 81/08 B

    Widerruf oder Anfechtung einer Klagerücknahme im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Bayern, 17.04.2012 - L 20 R 545/10
    Der Kläger kann die Rücknahme auch weder entsprechend den bürgerlich-rechtlichen Vorschriften wegen Irrtums oder Drohung (§§ 119, 123 BGB) anfechten noch widerrufen, denn sie ist eine gestaltende Prozesshandlung, auf die die Vorschriften des BGB über Nichtigkeit, Widerruf und Anfechtung nach allgemeiner Meinung nicht anwendbar sind (vgl. BSG Beschluss vom 04.11.2009 - B 14 AS 81/08 B mwN; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Aufl., Rn 7c zu § 102).
  • BSG, 09.01.2012 - B 13 R 1/12 S
    Auszug aus LSG Bayern, 17.04.2012 - L 20 R 545/10
    Die Beschwerde gegen den Beschluss vom 16.11.2011 wurde vom Bundessozialgericht als unzulässig verworfen (Beschluss vom 09.01.2012 - B 13 R 1/12 S).
  • LSG Hessen, 30.07.2014 - L 6 SF 3/14

    Verzögerungsrüge; Erledigung der Hauptsache; Kostenantrag;

    Der Kläger kann indes die Rücknahme weder entsprechend den bürgerlich-rechtlichen Vorschriften wegen Irrtums oder Drohung (§§ 119, 123 BGB) anfechten noch widerrufen, denn sie ist eine gestaltende Prozesshandlung, auf die die Vorschriften des BGB über Nichtigkeit, Widerruf und Anfechtung nach allgemeiner Meinung nicht anwendbar sind (Bayerisches LSG, Urteil vom 17. April 2012 - L 20 R 545/10 - [...]; vgl. auch BSG, Beschluss vom 4. November 2009 - B 14 AS 81/08 B - m.w.N.; Leitherer, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Aufl., § 102 Rn. 7c).
  • BSG, 09.01.2012 - B 13 R 1/12 S
    L 20 R 545/10 (Bayerisches LSG).
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